Masterstudium
Der Masterstudiengang Energietechnik – wählen Sie Ihre Lösungen für die Energiewende!
Der forschungsorientierte, interdisziplinäre Masterstudiengang Energietechnik hat eine Regelstudiendauer von 4 Semestern und baut konsekutiv auf dem Bachelorstudiengang auf. Die Lehrveranstaltungen des Masterstudienganges gliedern sich in 5 Pflichtmodulen und einem breiten Katalog aus Wahlpflichtmodulen und Wahlfächern:
- 5 Pflichtmodule
- Studienrichtungsspezifische Modulkataloge: „Verfahrenstechnik der Energiewandlung“ (VTE), „Elektrische Energietechnik“ (EET) und „Materialwissenschaft und Werkstofftechnik“ (MWT). Die Lehrveranstaltungen sind innerhalb einer Studienrichtung zu wählen und räumen dem Studierenden großzügige Auswahlmöglichkeiten in der Zusammenstellung von sinnvollen Fächerkombinationen ein.
- Zahlreiche Wahlmodule runden den Masterstudiengang Energietechnik in Form einer hohen Freizügigkeit bei der Fächerwahl geeignet ab.
Vervollständigt werden die Modulkataloge durch:
- ein Hauptseminar
- ein Laborpraktikum
- ein Industriepraktikum
- eine Masterarbeit mit Seminarvortrag
Der 4-semestrige Masterstudiengang Energietechnik weist mit 30 ECTS-Punkten je Semester einen Umfang von 120 ECTS-Punkten auf.
Auch ein Auslandsaufenthalt ist problemlos in den Ablauf des Masterstudiums, beispielsweise nach dem zweiten oder dritten Fachsemester, zu integrieren. Dies muss nicht zwingend zur Verlängerung des Studiendauer führen, da eine flexible Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen für das Masterstudium möglich ist.
Detaillierte Informationen über den Aufbau des Masterstudiums finden Sie hier.
Für das Masterstudium der Energietechnik (ET) existieren einige Voraussetzungen. Diese sind in der FPO im §44 zusammengestellt. Kurz zusammengefasst gilt: Die Qualifikation zum Masterstudium wird durch den Abschluss eines mit überdurchschnittlichem Erfolg (2,5) abgeschlossenes Studiums in ET nachgewiesen oder wenn mindestens 4 der Kernfächer (s. FPO) mit dem Mittelwert der Modulnoten 3,0 oder besser abgelegt sind. Über die Eignung zum Masterstudium entscheidet die Masterzugangskommission.
Bitte beachten Sie: Gleichwertige Abschlüsse im Sinne des §44 FPO-ET sind z.B. nicht: Wirtschaftsingenieurwesen, Mechatronik oder Gebäudetechnik. Bewerber mit einem Bachelor in einem nicht gleichwertigen oder nicht fachverwandten Studiengang werden i.d.R. abgelehnt.
Da ein erheblicher Teil der Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache gehalten wird, müssen Bewerber/-innen aus dem Ausland ein Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache jeweils auf dem Level DSH2 erbringen.
Bewerbungsverfahren für das Masterstudium
Die Bewerbung zum Masterstudium erfolgt für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber über das campo – Bewerbungsportal der FAU. Alle Informationen über die Bewerbung zum Master finden Sie auf den zentralen Seiten der FAU.
Während der online-Bewerbung werden Sie Schritt für Schritt geleitet, welche Unterlagen und in welcher Form (beglaubigte Kopien oder Originaldokumente) hochgeladen oder per Post verschickt werden sollen.
Folgende Bewerbungsfristen sind zu beachten:
- Für das Sommersemester: 15.1.
- Für das Wintersemester: 15.7.
Im Anschluss an die Bewerbungsphase entscheidet die Masterzugangskommission über die Eignung der Bewerber anhand der in der APO und FPO festgelegten Kriterien.
Unsere Studiengänge sind akkreditiert. Mehr dazu lesen Sie bitte hier: Systemakkreditierung